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Coronakrise: Erkältung / Corona-Virus? – 12.06.2020

Liebe Patienteninnen, Liebe Patienten!

Falls Sie erkältet sind oder glauben Kontakt zu einem Corona Fall gehabt zu haben,  vereinbaren Sie online einen Termin für eine Corona-Videosprechstunde.

Wichtig: lassen Sie uns bitte den Corona-Fragebogen vorab zukommen.

Wenn Sie kein bekannter Patient unserer Praxis sind, dann bitte zusätzlich den Neuanmelde-Fragebogen ausfüllen.

Bin ich am Corona-Virus erkrankt?

Eine Erkrankung sollte abgeklärt werden, wenn Sie Atemwegs- oder Allgemeinbeschwerden (z.B. Fieber, starke Abgeschlagenheit) haben

UND

bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn entweder in einem Risikogebiet waren oder Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2 – Fall hatten.

Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am heutigen Montag in Berlin verständigt.

Berlin, 09. März 2020 – Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter: https://www.kbv.de

Details zu dieser Regelung finden Sie hier: https://www.kbv.de/html/1150_44759.php